1 Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung: Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1
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Geschäfts- und Firmenwagen I. Überwiegend betriebliche Fahrzeugnutzung ( > 50 %) 1. Betrieblich veranlasste Fahrten 2. Privat veranlasste Fahrten - PDF Kostenfreier Download
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